Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 15. Juli 2020, kann laut der Coronaschutzverordung (CoronaSchVO) des Landes NRW nicht-kontaktfreier Sport vorerst wieder aufgenommen werden unter folgenden Voraussetzungen:
Es dürfen maximal 30 Personen sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen bei guter Durchlüftung und ohne Mindestabstand nicht-kontaktfreien Sport in Trainings- und Wettbewerbsform ausüben. Unabdingbar ist dabei weiterhin die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/-innen und Besucher/-innen, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen gelten weiterhin.
Euer Vorstand
Weihnachtsgrüße
Liebe Mitglieder des Tao-Bielefeld e.V.,2021 war ein weiteres Jahr in dem uns das Corona-Virus und die damit einhergehenden Folgen schwer im Griff hatte. Dieses Thema ist leider weiterhin aktuell und wird uns auch noch länger beschäftigen.So konnten wir Anfang des...
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