Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 15. Juli 2020, kann laut der Coronaschutzverordung (CoronaSchVO) des Landes NRW nicht-kontaktfreier Sport vorerst wieder aufgenommen werden unter folgenden Voraussetzungen:
Es dürfen maximal 30 Personen sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen bei guter Durchlüftung und ohne Mindestabstand nicht-kontaktfreien Sport in Trainings- und Wettbewerbsform ausüben. Unabdingbar ist dabei weiterhin die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/-innen und Besucher/-innen, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen gelten weiterhin.
Euer Vorstand
Martial Arts Day in Geilenkirchen
Am 28. Mai 2022 fand zum ersten Mal seit 2 Jahren wieder der Martial Arts Day der MAA-I statt. Austragungsort der Großveranstaltung war dieses mal Geilenkirchen. Unter der Schirmherrschaft von Großmeister Bernd Höhle konnten die Teilnehmer diese Jahr bei ca. 75...
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